Google Fonts abmahnsicher (DSGVO) in WordPress einbinden

Google Fonts
JohannaVon Johanna|7. September 2022

Informationen, Hintergründe und Lösungen für eine DSGVO-konforme Verwendung

Seit Januar 2022 sind viele Webseitenbetreiber von einer Abmahnwelle betroffen, die sich auf eine rechtswidrige Verwendung von Google Fonts bezieht. Viele Webseitenbetreiber machen sich daher Sorgen, auch eine solche Abmahnung zu erhalten. Wir haben für dich die wichtigsten Informationen, Hintergründe und einfachsten Lösungen zu einer rechtskonformen Einbindung von Google Fonts in deine Webseite.

 

‼️ Abmahnungen wegen Google Fonts sind nicht rechtens – das Urteil vom 30. März 2023

In dem Urteil vom Landesgericht München vom 30. März 2023 kam hervor, dass der Beklagte wegen der Einbindung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch Schmerzensgeld geltend machen kann.

 

In dieser Entscheidung bestätigte das Gericht allerdings die Kritik an den massenhaften Abmahnschreiben. Hierbei kam zu Tage, dass mindestens 100.000 Abmahnungen verschickt worden seien, mit rund 340.000 Euro Einnahmen. Wobei das wahrscheinlich immer noch zu niedrig und die Dunkelziffern noch größer seien. Die Abmahnungen seien über ein automatisiertes Programm dynamisch eingebundene Google Fonts in Webseiten aufgespürt.

 

Das Gericht entschied hingegen noch nicht, ob es sich bei den Abmahnungen um einen strafbaren Betrugsversuch oder gehandelt hat. Darüber müsse die Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entscheiden.

1. Worum geht es bei den Abmahnungen?

Seit Anfang des Jahres erhielten zahlreiche Webseitenbetreiber Abmahnungen bezüglich der dynamischen Einbindung von Google Fonts. Dabei wird von den Betreibern Schadensersatz in der Höhe von meist 100 Euro (plus Anwaltskosten) verlangt.

Seit dem Urteil des Landgerichts München im Januar 2022 tritt das Phänomen der Abmahnungen vermehrt auf, da damit ein Präzedenzfall für die Auslegung der DSGVO geschaffen wurde. Privatpersonen wie auch Abmahnkanzleien haben sich dieses Urteil nun zum Anlass genommen, Google Fonts Benutzer gezielt unter die Lupe zu nehmen.

Vor wenigen Tagen erfuhr die Abmahnwelle einen neuen Höhepunkt, nachdem die Rechtsanwaltskanzlei Kilian Lenard weitere Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt hat. In Kapitel 4. unseres Artikels findest du hierzu weitere Informationen.

 

Konkret handelt es sich bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts um einen Datenschutzverstoß. Dynamische Einbindung bedeutet dabei, dass die Schriftarten beim Besuch der Webseite vom Nutzer automatisch über die Server von Google heruntergeladen werden, anstatt über die besuchte Webseite selbst.
Dadurch erhält Google personenbezogene Daten zum Besucher, also welche Webseite wann von welcher IP-Adresse besucht worden ist.
Diese Weitergabe von Nutzerinformationen widerspricht der DSGVO, weswegen das Landgericht München mit seinem Urteil mindestens eine explizite Einwilligung des Webseitenbesuchers zur Benutzung von Google Fonts verbindlich macht. Diese Einwilligung kann beispielsweise über ein Cookie Banner eingeholt werden, in dem über das Cookie Banner über die Verwendung von Google Fonts informiert und eingewilligt werden muss. 

 

Übrigens haben wir in unserem Beitrag mit Fachanwalt Marcus Dury viele Informationen zu DSGVO und die Weiterleitung von Daten an Drittanbieter zusammengefasst.

2. Was sind Google Fonts?

Mit Google Fonts bezeichnet man die umfassende Sammlung von Schriftarten, welche Google zur freien Verwendung bereitstellt. Von den 1400 möglichen Schriftarten handelt es sich in vielen Fällen um freie Software-Lizenzen. Dadurch kann jeder Webseitenbetreiber die Schriften verwenden, ohne Gebühren zahlen zu müssen.

Durch Google Fonts bekommen Betreiber nun die Möglichkeit, diese Schriften auf ihrer Webseite zu verwenden, ohne diese auf eigenen Servern hochladen zu müssen. Jedoch werden dadurch Daten zum Webseitenbesucher an Google weitergeleitet – und genau hier liegt auch das Datenschutzproblem!

Google selbst streitet zwar ab, dass persönliche Daten der Nutzer gespeichert bzw. weitergeleitet werden, rechtlich sind Google Server allerdings immer noch eine Grauzone.

3. Wie kann ich Google Fonts rechtssicher in meine Webseite integrieren?

Zunächst empfiehlt es sich erst einmal zu überprüfen bzw. herauszufinden, ob die eigene Webseite Google Fonts verwendet und wie diese in der Webseite geladen werden. Deine Webseite kannst du hier prüfen lassen.

Um das Weiterleiten der Daten über Google Fonts zu verhindern und DSGVO-konform zu verwenden, werden diese am einfachsten lokal auf dem Server eingebaut. Dadurch wird die Verbindung zu den Google Servern in den USA nicht hergestellt, da die Schrift über den eigenen Server heruntergeladen wird. Das lokale Einbinden von Google Fonts in den Server stellt allerdings ein sehr komplexes Vorgehen dar, welches meistens von Entwicklern übernommen wird. Die Schriften können zwar über verschiedene Möglichkeiten integriert werden, allerdings kann das für normale Nutzer recht kompliziert werden, da die Inhalte bei Updates beispielsweise überschrieben werden und somit verloren gehen.

An dieser Stelle empfehlen wir dir daher, für die händische Integration von Google Fonts, dir die Unterstützung von einem Entwickler zu holen, der sich in diesem Bereich auskennt.

 

Gleichzeitig haben wir trotzdem für alle noch eine ganz einfache Lösung parat – und zwar das Plugin OMGF! 

Das WordPress Plugin überprüft automatisch die Verwendung der Google Fonts deiner Webseite. Dabei werden die Google Fonts erkannt, heruntergeladen und lokal in deine Webseite eingebaut. Nachdem eine händische Integration recht komplex ist, erscheint diese Lösung eigentlich zu einfach, um zu funktionieren. Wir haben das Plugin daher natürlich selbst getestet und können sagen: es funktioniert tatsächlich so einfach.

So startest du das Plugin OMGF für Google Fonts
Weiter unten kannst du noch das Vorladen der Schriftarten einstellen - so gibt es keine optischer Überlagerung.

Das Plugin kann ganz einfach wie gewohnt im WordPress Repo heruntergeladen und installiert werden. Anschließend begibst du dich in die Einstellungen von OMGF. Es macht natürlich immer Sinn sich dort einmal genau umzusehen und alle Einstellungen zu verstehen – der Clou ist hier aber, dass du zum Starten gar nicht viel tun musst außer einfach auf „Starte Optimierung?“ zu klicken.

Das System durchsucht jetzt deine Webseite nach den Google Fonts und lädt diese auf deinen lokalen Server herunter. Bereits nach wenigen Momenten sagt dir OMGF, dass die Optimierung abgeschlossen ist.


TIPP 💡

Damit deine Seite gleich von Beginn an richtig dargestellt wird, kannst du weiter unten das Vorladen der Google Fonts aktivieren. Hierbei werden beim Aufrufen der Webseite die Schriftarten geladen, bevor die Webseite für den Benutzer sichtbar wird. So gibt es für den Nutzer keine optische Überlagerung bzw. Veränderung. Einfach Häkchen setzen und speichern klicken – schon fertig!


Im Grunde bedarf es gar nicht mehr, denn das Plugin übernimmt die ganze Arbeit für dich: Google Fonts ist nun lokal und DSGVO-konform in deiner Webseite gespeichert und es können keine Daten mehr an die Google Server in den USA weitergegeben werden!

Hast du hierzu noch Fragen? Dann schreib uns gerne! 🙂


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4. Was tun bei einer Abmahnung?

Du hast leider doch eine Abmahnung erhalten? Dann ist es wichtig diese nicht zu ignorieren und auch die Fristen nicht verstreichen zu lassen! 

Zunächst einmal natürlich Ruhe bewahren und den Überblick behalten. Wir empfehlen dir hier einen Anwalt oder zumindest einen juristischen Rat einzuholen, der die Fristen und Inhalte des Schreibens richtig einschätzen kann bzw. schauen kann, ob die Abmahnung überhaupt rechtlich gültig ist.

 

Für alle Betroffenen und angemeldete IT-Recht-Kanzlei Mitglieder, die von der Rechtsanwaltskanzlei Kilian Lenard aus Berlin eine Abmahnung erhalten haben, gibt es nun ein gültiges Musterschreiben. Hierbei wird von der IT-Recht-Kanzlei empfohlen, der geäußerten Forderung nicht einfach stattzugeben und sich in einer geeigneten Weise zu verteidigen.

Insgesamt gilt aber, dass du alle rechtlichen Konsequenzen und weiterführende Schritte von juristischer Seite abklären lassen solltest.

 

*Dies stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die fachkundliche Meinung eines Anwaltes. Wir haften nicht für Schäden*

5. Fazit

Aufgrund der aktuellen Abmahn-Problematik raten wir dir dazu, dringend zu überprüfen, ob und wie du Google Fonts verwendest. Auch wenn die Zahl der Abmahnungen deutlich zurückgegangen ist, bleibt es wichtig, deine Webseite DSGVO-konform zu betreiben.

Im Hinblick auf die Verwendung von Google Fonts solltest du diese am besten lokal auf deinem Server speichern bzw. lokal in deine Webseite integrieren. So werden keine Daten an die Google Server in den USA weitergeleitet. Das kannst du händisch tun oder aber ganz einfach mit Hilfe vom Plugin OMGF.

Solltest du von einer Abmahnung betroffen sein, empfehlen wir dir, unbedingt eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Inhalte der Abmahnung abklären zu lassen.